FAHRSICHERHEITSZENTRUM
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NACHSCHULUNGEN

Eine Nachschulung wird von der Behörde angeordnet bei:

  • Alkoholdelikten (Verstoß gegen die 0,5 Promille-Regel)
  • Drängeln
  • Behindern von Einsatzfahrzeugen auf Pannenstreifen

Wir sind Partner und Anmeldestelle vom Infar – Institut für Nachschulung und Fahrer-Rehabilitation

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