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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH


Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen, telefonischen und mündlichen Buchungen sowie für alle über Fahrschulen durchgeführten Buchungen und werden mit jeder Buchung anerkannt. Änderungen der AGB behalten wir uns vor. Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Mit der Anmeldung zu einer von der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH angebotenen Leistung bestätige ich, dass mir der jeweilige Leistungsumfang erklärt wurde. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitpunkt laut unserem Angebot. Vereinbarte Termine können von der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH ohne Angabe von Gründen verschoben oder storniert werden. Werden entfallene Termine oder Teilleistungen nachgeholt bzw. zu einem späteren Termin angeboten, stehen dem Kunden für den Fall, dass ein allfälliger Schaden durch die Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, keine über die Nachholung der Teilleistung hinausgehenden Ersatzansprüche zu.

Im Falle einer Stornierung bis 4 Tage vor dem Trainingstermin wird die Kursgebühr nicht in Rechnung gestellt. Im Hinblick auf den notwendigen organisatorischen und personellen Aufwand wird jedoch pro Person ein Betrag in der Höhe von € 19,- fällig. Bei einer Absage innerhalb von 3 Tagen vor dem Training, aus welchem Grund auch immer, sowie bei nicht erfolgter Absage verfällt die Kursgebühr. Auch eingelöste Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit. Stornierungen werden ausnahmslos nur schriftlich, per Mail oder Post entgegengenommen. Bei einem Abbruch nach Beginn der Leistung, unabhängig ob diese vom Kunden gewünscht ist oder der Kunde aufgrund seines Verhaltens vom Training ausgeschlossen wurde, wird kein Betrag
rückerstattet bzw. wird der Gesamtbetrag trotz des Abbruchs geschuldet.

Mit der Anmeldung zu einem Mehrphasentraining bestätige ich, dass ich die Voraussetzungen für eine Absolvierung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erfülle. Weiters bestätige ich, dass ich die gesetzlich vorgeschriebenen zeitlichen Abstände zu meiner positiven praktischen Fahrprüfung am Tag des Mehrphasentrainings erfülle und notwendige Ausbildungsteile der zweiten Ausbildungsphase die gesetzlich vor dem Fahrsicherheitstraining liegen müssen im vorgeschriebenen zeitlichen Abstand vor dem Training positiv absolviert habe. Ich bestätige, dass ich mich im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde oder Fahrschule erkundigt habe. Die Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH haftet nicht für Folgen, die aus einer Absolvierung des Trainings außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist oder Reihenfolge entstehen. Weiters verpflichtet sich die Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH nicht gegebene Fristen oder bereits absolvierte Leistungen der zweiten Ausbildungsphase zu kontrollieren. Es ist mir bewusst, dass ich bei Missachtung dieser Umstände trotz Absolvierung des Trainings keinen Anspruch auf die Eintragung des Trainings im Führerscheinregister oder Rückerstattung bereits bezahlter Beträge habe.

Teilnehmer, die zu spät zu Mehrphasentrainings erscheinen, können nichtmehr am Training teilnehmen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall wird kein Betrag rückerstattet bzw. wird der Gesamtbetrag trotz des verspäteten Erscheinens geschuldet.

Das Anfertigen von Lichtbildern und Filmen ist am Gelände der Fahrtechnikzentren nur mit schriftlicher Zustimmung durch den Instruktor erlaubt. Selbst in den Fällen genehmigter Aufnahmen ist deren Nutzung nur zu privaten Zwecken gestattet. Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes sowie die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Kufstein vereinbart.

Ausbildungsbedingungen

Den Anweisungen des Instruktors oder Mitarbeiters der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH ist unbedingt Folge zu leisten. Wenn sich ein Teilnehmer unsicher fühlt hat er dies dem Instruktor sofort, auch während einer Übung, durch mehrmaliges Hupen mitzuteilen. Bei Verlust der Fahrzeugkontrolle ist umgehend eine Notbremsung einzuleiten. Es ist strengstens untersagt das Fahrzeug während des Trainings zu verlassen bzw. die Trainingsfläche zu betreten außer der Instruktor fordert dazu auf. Bei Verstößen gegen Anweisungen des Instruktors bzw. diese Ausbildungsbedingungen können Teilnehmer von dem jeweiligen Training, ohne Rückerstattung des Kursbeitrags, jederzeit ausgeschlossen werden. Die Benutzung der Fahrzeuge und Einrichtungen ist dem Kunden nur im Beisein eines Beauftragten der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH gestattet. Den Anordnungen dieses Beauftragten ist Folge zu leisten.

Während des Trainings besteht jederzeit absolute Gurtpflicht. Sämtliche im Fahrzeug befindlichen Gegenstände müssen vorschriftsgemäß gesichert sein. Es dürfen sich keine nicht zum Training angemeldeten Teilnehmer im Fahrzeug befinden. Die Mitnahme von Haustieren ist strengstens untersagt. Die Fenster sind während des Trainings durchgehend geschlossen zu halten. Während des gesamten Trainings sind sämtliche Nebenbeschäftigungen im Fahrzeug verboten. Beim Hintereinanderfahren sind plötzliche Brems- oder Lenkmanöver verboten. Auf dem gesamten Gelände der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH gilt die StVO. Auf den Rückfahrspuren gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.

Bei den Kursen dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden die verkehrs- und betriebssicher sind, keine Spikesreifen, eine aufrechte Haftpflichtversicherung sowie eine gültige §57a KFG-Begutachtung (Pickerl) haben. Fahrzeuge dürfen nur mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters verwendet werden. Im Schadenfall ist dies (auch bei fehlender Lenkberechtigung) der bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung zu melden. Grundsätzlich wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren. Es besteht jedoch, je nach Verfügbarkeit, auch die Möglichkeit ein von der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH gegen Gebühr zur Verfügung gestelltes Leihfahrzeug zu benutzen. Bei Inanspruchnahme eines Leihfahrzeugs (PKW) kann es dazu kommen, dass dieses doppelt besetzt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in diesen Fällen der jeweils volle Kurspreis pro Teilnehmer zur Verrechnung gelangt. Die von der der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH gegen Gebühr zur Verfügung gestellten PKW sind vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt im PKW-Schadenfall beträgt € 300,- und ist unabhängig der Schadenhöhe vom Kunden selbst zu bezahlen. In den Leihfahrzeugen (PKW) ist das Essen und Rauchen strengstens verboten. Die von der der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH gegen Gebühr zur Verfügung gestellten Motorräder sind haftpflichtversichert. Der Selbstbehalt im Motorrad-Schadenfall beträgt € 300,- und ist vom Kunden selbst zu bezahlen. Die Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor im Falle begründeter Ausnahmen auch die volle Schadenhöhe im Motorrad-Schadenfall einzufordern.
Im Schadenfall bzw. wenn der Mieter eines Kraftfahrzeuges einen Defekt oder Schaden am Fahrzeug feststellt, ist dies dem Instruktor unmittelbar mitzuteilen. Das Verlassen des Trainingsgeländes mit dem Leihfahrzeug ist untersagt.

Im Falle einer Schwangerschaft ist die Teilnahme an einem Fahrtechniktraining nur auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin und nach Einholung einer fachärztlichen Bestätigung, dass die Teilnahme am Fahrtechniktraining medizinisch unbedenklich ist, möglich.
Wir behalten uns vor, Teilnehmer, bei denen der begründete Verdacht auf (Rest-) Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung besteht, ohne Rückerstattung des Kursbeitrags, von den praktischen Trainings auszuschließen. Sämtliche Kurse und Trainings werden in Deutsch abgehalten. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, empfehlen wir die Beiziehung eines Übersetzers auf eigene Kosten oder einer Begleitperson, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH vor, Teilnehmer mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen aus einem laufenden Training herauszunehmen. Sobald das ausreichende sprachliche Verständnis der Anweisungen des Instruktors gewährleistet ist, kann der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ein Schadenersatzanspruch der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH bei Zuwiderhandeln durch den Kunden ergibt sich nach den Bestimmungen des Schadenersatzrechtes.

Haftungsbeschränkung

Bei den angebotenen Kursen und Veranstaltungen werden fordernde Fahrsituationen hervorgerufen, wie sie im täglichen Straßenverkehr unter besonderen Bedingungen ebenfalls vorkommen können. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Eine Haftung für von der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH oder deren Gehilfen verschuldete Schäden ist bei Vorliegen lediglich leichter Fahrlässigkeit ebenso ausgeschlossen, wie die Haftung für Schäden, die durch Dritte oder andere Kursteilnehmer verursacht werden. Es besteht jedenfalls keine Haftung für leicht fahrlässig verursachte, vorhersehbare oder veranstaltungs- und kurstypische Schäden. Sofern Kraftfahrzeuge auf dem Gelände der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH abgestellt werden, übernimmt diese keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art und Ursache am abgestellten Fahrzeug oder an anderen Vermögensgegenständen des Einstellers es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch das Personal der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Dem Teilnehmer bzw. Besucher eines Fahrtechnikzentrums ist auch bewusst, dass aufgrund unvorhersehbarer und untypischer Gefahren, wie insbesondere durch Verlust oder Diebstahl Schäden eintreten können.
Außerhalb des Geltungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes ist eine Haftung für von der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH oder deren Gehilfen verschuldete Schäden beim Vorliegen lediglich leichter Fahrlässigkeit ebenso ausgeschlossen, wie die Haftung für Schäden, die durch Dritte oder andere Kursteilnehmer verursacht wurden. Es besteht jedenfalls keine Haftung für leicht fahrlässig verursachte, vorhersehbare oder veranstaltungs- und kurstypische Schäden. Die Haftung ist ebenfalls bei Schäden, die durch Gefahren, welche vorhersehbar bzw. kurs- und veranstaltungstypisch sind, auch im Falle des Vorliegens grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist beim Vorliegen untypischer und unvorhersehbarer Gefahren nicht ausgeschlossen. Das Vorliegen dieser Umstände obliegt der Beweislast des Vertragspartners.

Die Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art und Ursache an auf dem Gelände der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH abgestellten Fahrzeugen oder an anderen Vermögensgegenständen des Einstellers, es sei denn der Schaden wurde nachweislich durch das Personal der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners bzw. dessen Rechtsnachfolger gegen die Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Werden Gegenstände eingebracht, die üblicherweise nicht in Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden (wie z.B. Dokumente, Wertpapiere, Schmuck, Schlüssel, Geld oder sonstige Wertgegenstände), so erfolgt die Einbringung dieser Sachen immer auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH bzw. deren Personal, ausgenommen Vorsatz- und grober Fahrlässigkeit im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes, in allen anderen Fällen ausgenommen Vorsatz. Der Vertragspartner haftet für jegliche von ihm direkt oder indirekt verursachten Schäden an der Anlage und gegebenenfalls am zur Verfügung gestellten Fahrzeug, welche durch Unfälle oder durch unsachgemäße Benützung des Fahrzeuges entstehen, sowie für Personenschäden sowie Schäden an Gegenstände Dritter, insbesondere zum Beispiel an Drittfahrzeugen. Er haftet in jedem Fall in voller Höhe des Schadens und wird die Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH sowie alle mit ihr in Verbindung stehenden Organisationen und Einzelpersonen von Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem vom Teilnehmer verursachten Schadensereignissen stehen bzw. daraus resultieren, schad- und klaglos halten.

Datenschutzerklärung

Ich erteile meine ausdrückliche Zustimmung zur Zusendung von Newslettern und Werbeunterlagen, wie auch zum Erhalt von SMS-Nachrichten, Erinnerungen etc. Außerdem stimme ich ausdrücklich zu, dass seitens der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH die von mir bekanntgegebenen Daten auch verarbeitet werden dürfen. Eine unrechtmäßige Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt durch die Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH nicht. Weiters erteile ich meine ausdrückliche Zustimmung, dass im Zuge des Trainings jederzeit Bildaufnahmen von mir angefertigt, verarbeitet sowie für öffentliche Werbezwecke der Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH verwendet werden dürfen. Für die Durchführung der Onlinezahlung gelten ergänzende Datenschutzhinweise. Auf deren Geltung werden Sie vor Nutzung des jeweiligen Dienstes gesondert hingewiesen.

Diese meine Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund dieser Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung aber nicht berührt.

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