FAHRLEHRERAKADEMIE
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HERAUSFORDERUNGEN

Beruf Fahrlehrer und Fahrschullehrer

Die berufliche Tätigkeit als Fahrlehrer ist äußerst vielseitig und immer wieder eine neue Herausforderung. Kontaktfreudigkeit als auch eine selbstbewusste Persönlichkeit sind wichtige Voraussetzungen für Fahrlehrer. Die Arbeit bietet ein weites berufliches Feld, in dem Interesse für Mobilität und ihre technischen Grundlagen sowie darüber hinaus Verantwortungsbewusstsein eine wichtige Rolle spielen.

Fahrlehrer sind täglich gefordert ihr Einfühlungs- und Konzentrationsvermögen unter Beweis zu stellen. Verkehrsregeln und Technik von Fahrzeugen müssen leicht verständlich und eingängig vermittelt werden. Dazu wird ein hohes Verantwortungsbewusstsein benötigt. Die Schüler bzw. Kunden müssen schrittweise auf steigende Anforderungen im Verkehrsgeschehen vorbereitet werden. Der Fahrlehrer muss drohende Überforderung frühzeitig erkennen, andererseits sollten talentierte Fahrschüler entsprechend gefördert werden.

Eine wichtige Aufgabe des Fahrlehrers ist nicht nur die praktische Ausbildung, sondern auch eine Beurteilung und Beratung des Schülers vor Prüfungsantritt. Hält der Schüler am Ende seiner Ausbildung den Führerschein stolz in Händen, hat der Fahrlehrer einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg geleistet. Dann hat er für die Fahrschule einen „guten Job“ gemacht.

Auch nach dem Erwerb des Führerscheins endet die Aufgabe von Fahrschulen für ihre Kunden nicht. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Mehrphasenausbildung sind nach dem Erwerb des Führerscheins sogenannte Perfektionsfahrten vorgeschrieben.

Als staatlich geprüfter Fahrlehrer ist man zur Abhaltung von praktischem Unterricht (Fahrstunden) in Fahrschulen berechtigt.

Als staatlich geprüfter Fahrschullehrer ist man zur Abhaltung von theoretischem und praktischem Unterricht (Theoriekurs und Fahrstunden) in Fahrschulen berechtigt.

Welche Voraussetzungen muss ein Fahrlehrer erfüllen?
  • Lenkberechtigung der entsprechenden Klasse seit mindestens 3 Jahren
  • Nachweislich mindestens 3 Jahre Fahrpraxis auf der angestrebten Klasse oder
  • Nachweis von mindestens 1 Jahr Fahrpraxis und Absolvierung eines Praxis-Ersatzseminars der gewünschten Klasse. Die Fahrpraxis muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen.
  • Vertrauenswürdigkeit im Sinne des KFG, also keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften.

Welche Voraussetzungen muss ein Fahrschullehrer erfüllen?
  • Wie ein Fahrlehrer und zusätzlich
  • Reifeprüfungszeugnis (eine in Österreich gültige Matura, keine B-Matura) oder 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer während der letzten 8 Jahre, wovon mindestens 1 Praxisjahr unmittelbar vor Einbringen des Antrags erforderlich ist.


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